Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK) als EU-weite Alternative zum BGB

Das GEK erleichtert die rechtliche Abwicklung von grenzübergreifenden Kaufverträgen in der EU, wenn es die Vertragsparteien wählen.

Der Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments hat den Berichtsentwurf zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht (GEK), der die Einführung in Form einer Verordnung fordert, angenommen. Das GEK, das sich in wesentlichen Teilen am deutschen Kauf- und Gewährleistungsrecht orientiert, stellt eine attraktive Alternative für eine Vertragsabwicklung innerhalb der EU dar, da so für beide Parteien ein einheitliches Recht zur Anwendung kommt. Das GEK soll vorerst nur auf freiwilliger Basis bei internationalen Kaufverträgen innerhalb der EU und dabei nur bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Versandhandel) und bei Mischverträgen Anwendung finden. Eine Ausdehnung oder die Einführung einer verbindlichen Gültigkeit des GEK in naher Zukunft ist nicht unwahrscheinlich. Zeitlich tritt das GEK nun die Verhandlungen im Trilog (Rat-Kommission-Parlament) ein und könnte danach verabschiedet werden.