EU: Neue Arzneimittelverordnung

Das Europäische Parlament hat eine neue Arzneimittelverordnung beschlossen, die ab 2016 zur Anwendung kommen soll. Ziel ist die Erhöhung von Glaubwürdigkeit und Transparenz. Die VErordnung enthält auch neue Regelungen zu klinischen Studien.

Zukünftig müssen Unternehmen und Forscher sämtliche Ergebnisse aller europäischen klinischen Studien in eine öffentliche Datenbank eintragen, die für jedermann zugänglich ist. Die Datenbank wird bei der Europäischen Arzneimittelagentur liegen und soll es Verbrauchern ermöglichen, die Wirksamkeit und eventuellen Nebenwirkungen von Medikamenten schnell und unbürokratisch zu überprüfen.

Die neue Verordnung schafft laut dem Bundesgesundheitsministerium auch Erleichterungen bei in mehreren EU-Staaten gleichzeitig durchgeführten Studien. So wird ein zentrales IT-Portal geschaffen, in dem nur noch ein einziger Antrag gestellt werden muss. Die EU-Staaten, in denen die Studie stattfinden soll, prüfen den Antrag dann koordiniert. Zudem gelten ab dann einheitliche Fristen, bis wann die Anträge zu bewerten sind.