„Ley Google“: Spanien will Hyperlinks gebührenpflichtig machen

Laut Medienberichten will Spanien neben Zitaten auch Hyperlinks lizenz- und gebührenpflichtig machen. Begründet wird dies mit dem Schutz von Leistungen der Verlage und ihrer Journalisten und Fotografen.

Wie berichtet wird, ist die entsprechende Neufassung des Urhebergesetzes vom spanischen Kongress verabschiedet worden und sieht eine Gebühr für „geringfügige Zitate aus Medientexten“ und Hyperlinks vor. Werden diese ohne Lizenz genutzt oder verlinkt drohen Strafen in Höhe von bis zu 300.000 € und unter Umständen Haft. Für Plattformen wie Facebook und Twitter sind aber noch Ausnahmen vorgesehen.

Dieses Vorgehen wird, in Anlehnung an das Auffinden von Artikeln und deren Verlinkung durch die Google-Suchmaschine, „Ley Google“ (Google-Gesetz) genannt. Sollte dieses auch die zweite Kammer des Parlaments passieren, könnte die Gebühr de facto von jedem verlangt werden, der auf eine spanische Seite verlinkt oder aus dieser geringfügig zitiert. Dabei wäre es egal, ob es sich bspw. um Blogs, Nachrichtenseiten oder Seiten mit Inhalten von Kunden oder Partnern handelt. Es käme einzig darauf an, ob die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und eine entsprechende Lizenz erteilt wurde. Darin ähnelt es entfernt dem deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger, dass kurze Vorschauen von Webinhalten (Snippets) gebührenpflichtig macht. Anders als das spanische Gesetz richtet sich das Leistungsschutzrecht aber an Betreiber von Suchmaschinen sowie Dienste, die verlegerische Leistungen suchmaschinenartig aufbereiten und nicht an jeden einzelnen Nutzer.