LG Köln legt Schadenshöhe für unzulässige Produktfotos fest

Das Landgericht (LG) Köln hat die Schadenshöhe im Falle einer unzulässigen Veröffentlichung eines Produktfotos auf ebay bei 120 EUR festgelegt.

Diese Entscheidung (Urteil v. 27.5.2014 – Az. 14 S 38/13 (AG Köln)) setzt die Schadenshöhe bei 120 EUR fest, wenn das unzulässige veröffentlichte Foto nicht länger als einen Monat genutzt wurde und es von einem halbprofessionell arbeitenden Fotografen mittels einer professionellen Ausrüstung gemacht wurde. Eine entsprechende Anwendung dürfte auch auf anderen Plattformen gegeben sein und sollte bei einer zukünftigen Abmahnung bedacht werden.