Abmahnung wegen fehlendem Link zur EU Online Streitbeilegung

Mit der am 9.1.2016 in Kraft getretenen EU-Verordnung Nr. 524/2013 müssen in der EU niedergelassene Online-Händler auf die Online Streitbeilegung der EU hinweisen. Die Verordnung soll helfen Rechtsstreitigkeiten zwischen Online-Händlern und Verbrauchern außergerichtlich zu lösen.

Im Zuge der Verordnung wurde von der EU-Kommission ein Online-Portal zur außergerichtlichen Streitbeilegung zur Verfügung gestellt. Das Online-Portal soll helfen, Rechtsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern außergerichtlich zu klären und bietet die Möglichkeit zur beidseitigen Beschwerde.

LG Bochum betont Pflicht zum Hinweis

In einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Bochum (Urteil v. 31.3.2016 – Az. 14 O 21/16) stellte das Gericht klar, dass Online-Händler Verbraucher zum einen auf die Möglichkeit der Online Streitbeilegung bei Vertragsschluss hinweisen müssen. Zum anderen muss der Online-Händler dem Verbraucher einen leicht zugänglichen Link vorhalten. Dabei ist es unerheblich, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Online-Plattform bereits verfügbar war und Streitbeilegungen über sie erfolgen konnten. Maßgeblich ist ein Vertragsschluss nach dem 9.1.2016, der die entsprechende Pflicht zum Hinweis begründet. Online-Händler sollten daher zwingend entsprechende Hinweise vorhalten und diese leicht zugänglich auf ihrer Webseite veröffentlichen, bspw. im Impressum oder in eventuell online einsehbaren AGB. Diese Regelung trifft jedoch nur zu, wenn die andere Vertragspartei ein Verbraucher i. S. v. § 13 BGB ist. Ein solcher Hinweis ist daher im B2B-Bereich nicht notwendig.

Im vorliegenden Fall mahnte ein Online-Uhrenhändler einen Wettbewerber wegen des fehlenden Hinweises und Links ab. Das LG sah es als unerheblich an, dass zum Zeitpunkt der einstweiligen Verfügung (9.2.2016) die Online-Plattform noch nicht zur Verfügung stand und eine Streitbeilegung in Deutschland zudem noch nicht möglich war. In Deutschland war die Plattform ab dem 15.2.2016 erreichbar.