Schutz des geistigen Eigentums: Vorteile und Chancen

Geistiges Eigentum (engl. Intelectual Property; kurz IP) zu schützen ist eine Idee, die sich auch finanziell lohnen kann. Laut einer gemeinsamen Studie des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum und des Europäischen Patentamts erwirtschafteten Unternehmen, die ihr geistiges Eigentum schützen ließen, einen um 20 Prozent erhöhten Umsatz pro Mitarbeiter als ihre Wettbewerber ohne IP-Portfolio.

Was ist Geistiges Eigentum?

Unter dem Begriff „Geistiges Eigentum“ werden alle Schöpfungen des menschlichen Intellekts verstanden. Hierunter fallen unter anderem Erfindungen, literarische und künstlerische Werke, Symbole, Namen, Bilder, Muster und Modelle. Geistiges Eigentum lässt sich rechtlich im Wesentlichen in drei Unterkategorien einteilen: Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte samt verwandten Schutzrechten sowie Geschäftsgeheimnisse.

Unter Gewerblichen Schutzrechten werden technische gewerbliche Schutzrechte (wie etwa Patente, Gebrauchsmuster) sowie nicht technische gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Designs) verstanden und zusammengefasst. Urheberrechte können an persönlichen geistigen Schöpfungen der Literatur, der Wissenschaft oder der Kunst entstehen. Geschäftsgeheimnisse sind geheimhaltungsbedürftige Informationen, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, die durch Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt werden und bei denen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.

Wie kann geistiges Eigentum geschützt und verteidigt werden?

Gewerbliche Schutzrechte können durch Eintragung in ein entsprechendes Register geschützt werden. Nach der Eintragung können die eigenen Rechte einfach und schnell nachgewiesen und auch entsprechend geltend gemacht werden. Vor der Eintragung sollte jedoch eine umfassende Marktanalyse durchgeführt werden, ob die eigenen gewerblichen Schutzrechte zum einen eintragungsfähig sind und ob eventuelle ältere Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

Im Gegensatz zu den gewerblichen Schutzrechten können Urheberrechte nicht in ein Register eingetragen werden. Urheberrechte entstehen bereits mit der Schöpfung des Werks. Im Streitfall muss jedoch meist das Entstehungsdatum sowie die Originalität bzw. Neuheit der Schöpfung nachgewiesen werden. Daher empfiehlt sich eine genaue Dokumentation über das entstandene Urheberrecht samt Erstellungsdatum.

Geschäftsgeheimnisse entstehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Eintragung ist ebenso wie bei Urheberrechten nicht möglich. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (kurz: GeschGehG) sind nunmehr nicht nur allein der Geheimhaltungswille, sondern angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen erforderlich. Diese sollten in einem entsprechenden Schutzkonzept beschrieben werden. Werden Geschäftsgeheimnisse mit Dritten geteilt, sollten Vertraulichkeitsvereinbarungen (engl. Non-Disclosure-Agreements, kurz NDAs) vereinbart werden. Daneben empfehlen sich entsprechende Klauseln in den Arbeitsverträgen, um zu verhindern, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer gemeinsam mit den Geschäftsgeheimnissen abwandern.

Genauso wichtig wie eine Strategie zum Schutz des Geistigen Eigentums ist eine effektive Strategie zur Verteidigung dieser Rechte. Das schönste Monopol-Recht nutzt dem Inhaber rein gar nichts, wenn das Recht – ohne Wissen des Inhabers – von weiteren Marktteilnehmern verwendet wird. Eine Marktüberwachung ist daher unerlässlich. Nur so lassen sich potenzielle Verstöße gegen das eigene Geistige Eigentum erkennen und anschließend rechtlich verfolgen.

Welche Vorteile bieten Schutzrechte?

Rechte am Geistigen Eigentum sind echte Monopole. Allein der Inhaber bzw. Urheber kann entscheiden, wie diese Rechte verwendet werden dürfen. Unternehmen sichern sich mit ihren Rechten am Geistigen Eigentum damit einen direkten und unmittelbaren Vorteil gegenüber Wettbewerbern. So kann eine bahnbrechende technische Erfindung mittels eines Patentes geschützt werden. Anderen Wettbewerbern ist die Verwendung der Erfindung dann nur mit Zustimmung des Patentinhabers möglich. Ähnlich lassen sich Namen oder Bilder mittels einer Marke schützen. Der Markeninhaber kann damit die eigenen Produkte von denen der Konkurrenz abgrenzen und verhindern, dass Wettbewerber den Versuch unternehmen, sich an der bekannten Marken anzulehnen. Damit lassen sich Marktvorsprünge schaffen und verteidigen.

Für manche Unternehmen kann das Geistige Eigentum auch eine echte Einnahmequelle darstellen: Sind Unternehmen an der Nutzung des Geistigen Eigentums eines anderen Unternehmens interessiert, werden in der Regel entsprechende Lizenzgebühren zu entrichten sein.

Fazit

Das eigene Geistige Eigentum zu kennen, zu schützen und zu verteidigen ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg des eigenen Unternehmens. Gerne beraten wir Sie und Ihr Unternehmen während des gesamten Zyklus der Rechte, von der Ermittlung des eigenen Geistigen Eigentums, über die Erstellung maßgeschneiderter Schutzkonzepte und Lizenzvereinbarungen bis zur anschließenden Verteidigung der eigenen Rechte. Sprechen Sie uns einfach unverbindlich an.


Autor: Fabian Dechent (Rechtsanwalt)