Leasingvertrag mit der AXON GmbH: Steht der AXON GmbH ein Herausgaberecht am Leasingfahrzeugnach Ende der Vertragslaufzeit zu?

Immer häufiger kontaktieren uns Leasingnehmer, um sich rechtlichen Rat zur Abwicklung ihrer Kfz-Leasingverträge, die sie mit der AXON GmbH, vormals der AXON Leasing GmbH geschlossen haben, einzuholen. Derzeit betreuen wir zahlreiche außergerichtliche und auch gerichtliche Verfahren, bei denen vordergründig die Rechtsfrage des Erwerbsrechts an dem Leasingfahrzeug geklärt werden muss.

Wie bereits in unserem Newsletter Artikel von Januar 2022 näher geschildert, hat die AXON GmbH ihren Leasingnehmern im Rahmen eines Kfz-Leasingvertrages in der Regel ausdrücklich mündlich eine Erwerbsoption zu sehr niedrigen Restwerten des Fahrzeuges für das Ende der Laufzeit angeboten. Als das Ende der Vertragslaufzeit näher rückte, stritt die AXON GmbH in vielen Fällen jedoch etwaige vor Vertragsschluss getroffene, mündliche Erwerbsoptionen vehement ab. Die betroffenen Leasingnehmer müssen daher vor den zuständigen Gerichten beweisen, dass sie eine solche mündliche Vereinbarung mit der AXON GmbH verbindlich getroffen haben.

Vor dem Landgericht München I und dem Oberlandesgericht München waren und sind auch derzeit noch zahlreiche Verfahren anhängig, die sich mit genau dieser Frage beschäftigen.

Sofern die Leasingnehmer glaubhaft und detailliert gegenüber dem Gericht darlegen können, dass ihnen vor Vertragsschluss Erwerbsoptionen an dem Leasingfahrzeug mündlich und verbindlich von der AXON GmbH zugesichert wurden (insbesondere, wenn diese Erwerbsoptionen nach Erhalt der sehr vage formulierten Vertragsunterlagen noch einmal wiederholt wurden), werden Herausgabeklagen der AXON GmbH immer häufiger abgewiesen. Jedoch ist natürlich jeder Fall individuell von den Gerichten zu prüfen und zu beurteilen, sodass der Prozessausgang vom jeweiligen Einzelfall abhängt.

Zur Vermeidung von Nutzungsentschädigungsansprüchen (wegen fehlender Herausgabe des Pkw nach Ablauf des Vertrages), die die AXON GmbH ebenfalls häufig in den gerichtlichen Verfahren geltend macht, ist ein schnelles Handeln seitens des Leasingnehmers gefordert.

In einigen Fällen erhebt die AXON GmbH sogar bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit Klage auf Herausgabe des Pkw gegen ihre Leasingnehmer, sollten diese nicht auf schriftliche Anfrage der AXON hin zusichern, dass sie den Pkw nach Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben werden. Im Gegenzug können Leasingnehmer ihren Anspruch ebenfalls bereits vor Vertragsende gerichtlich überprüfen lassen. Sollten Sie ebenfalls von dieser Thematik betroffen sein, unterstützt Sie MKM + Partner Rechtsanwälte PartmbB gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der AXON GmbH.