Veranstaltungen

In regelmäßigen Abständen bieten wir Fachkundeschulungen sowie auch kostenfreie Info-Webinare zu aktuellen wirtschaftsrechtlichen Themen an. Informationen zu Inhalt, Terminen und Anmeldung zu bevorstehenden Veranstaltungen finden Sie auf der nachfolgenden Seite.

Bevorstehende Veranstaltungen:

Kostenpflichtige Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetz dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetze
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • Sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • Konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

Diese Fragen und viele weitere Details werden Ihnen unsere Rechtsanwältinnen Frau Elisa Scherg und Frau Vivien Demuth von MKM + PARTNER in unserer Veranstaltung Fachkundeschulung zum HinschG kompetent beantworten.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt. Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Termin:        13. März 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Referentinnen:     Frau Elisa Scherg I Rechtsanwältin oder Frau Vivien Demuth I Rechtsanwältin oder Fabian Dechent I Rechtsanwalt

HIER ANMELDEN

Hinweise zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vermeidung von Bußgeldern I Pflichtaufgaben I Rechtssichere Umsetzungstipps

Die Compliance-Anforderungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen haben einen neuen Baustein bekommen – das Hinweisgeberschutzgesetz – es trat am 02. Juli 2023 in Kraft.

Um mögliche offene Flanken zu schließen,Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie sonstige Konsequenzen zu vermeiden, besteht jetzt Handlungsbedarf für Unternehmensentscheider und Verwaltungsleitende. Gleichzeitig gilt es ab jetzt gesetzliche Verpflichtungen diesbezüglich zu erfüllen.

In einem unserer kostenfreien Info-Webinare zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz bringen wir Sie auf den neuesten Stand!

Folgende Themen werden wir dort u.a. behandeln:

  • Wer muss wann ein internes Hinweisgebersystem installieren?
  • Welche Meldungen müssen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen künftig bearbeiten?
  • Was ist bei der Bearbeitung von Hinweisen zu beachten?
  • Wie ist die Vertraulichkeit für Hinweisgeber sicherzustellen?
  • Was passiert, wenn Unternehmen oder öffentliche Verwaltungen gegen das Gesetz verstoßen?

Sie erhalten im Webinar einen ersten Überblick zu u.a. diesen Fragen und zu weiteren Details des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!

Ihr Team von MKM LEGAL

Termin: 19. März 2024 – 11:00 Uhr

Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller

Anmeldung zum kostenfreien Info-Webinar

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Kostenpflichtige Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetz dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetze
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • Sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • Konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

Diese Fragen und viele weitere Details werden Ihnen unsere Rechtsanwältinnen Frau Elisa Scherg und Frau Vivien Demuth von MKM + PARTNER in unserer Veranstaltung Fachkundeschulung zum HinschG kompetent beantworten.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt. Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Termin:        20. März 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Referentinnen:     Frau Elisa Scherg I Rechtsanwältin oder Frau Vivien Demuth I Rechtsanwältin oder Fabian Dechent I Rechtsanwalt

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ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung

Fakt ist – Niemand bleibt verschont.

Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.

Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.

MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.

White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.

In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.

Folgendes erwartet Sie im Webinar:

TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung

Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:

  • Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
  • Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
  • Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
  • Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
  • Wie geht man mit anonymen Meldungen um?

TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW

Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:

  • Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
  • Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
  • Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
  • Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
  • Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
  • Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
  • Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?

WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL

Termin: 25. März 2024 – 11:00 Uhr

Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller

Anmeldung zum kostenfreien Info-Webinar

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Vermeidung von Bußgeldern I Pflichtaufgaben I Rechtssichere Umsetzungstipps

Die Compliance-Anforderungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen haben einen neuen Baustein bekommen – das Hinweisgeberschutzgesetz – es trat am 02. Juli 2023 in Kraft.

Um mögliche offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie sonstige Konsequenzen zu vermeiden, besteht jetzt Handlungsbedarf für Unternehmensentscheider und Verwaltungsleitende. Gleichzeitig gilt es ab jetzt gesetzliche Verpflichtungen diesbezüglich zu erfüllen.

In einem unserer kostenfreien Info-Webinare zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz bringen wir Sie auf den neuesten Stand!

Folgende Themen werden wir dort u.a. behandeln:

  • Wer muss wann ein internes Hinweisgebersystem installieren?
  • Welche Meldungen müssen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen künftig bearbeiten?
  • Was ist bei der Bearbeitung von Hinweisen zu beachten?
  • Wie ist die Vertraulichkeit für Hinweisgeber sicherzustellen?
  • Was passiert, wenn Unternehmen oder öffentliche Verwaltungen gegen das Gesetz verstoßen?

TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW

Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:

  • Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
  • Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
  • Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
  • Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
  • Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
  • Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
  • Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?

Sie erhalten im Webinar einen ersten Überblick zu u.a. diesen Fragen und zu weiteren Details des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!

Ihr Team von MKM LEGAL

Termin: 08. April 2024 – 10:00 Uhr

Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller

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ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung

Fakt ist – Niemand bleibt verschont.

Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.

Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.

MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.

White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.

In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.

Folgendes erwartet Sie im Webinar:

TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung

Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:

  • Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
  • Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
  • Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
  • Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
  • Wie geht man mit anonymen Meldungen um?

TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW

Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:

  • Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
  • Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
  • Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
  • Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
  • Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
  • Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
  • Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?

WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
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Termin: 10. April 2024 – 14:00 Uhr

Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller

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Kostenpflichtige Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetz dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetze
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • Sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • Konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

Diese Fragen und viele weitere Details werden Ihnen unsere Rechtsanwältinnen Frau Elisa Scherg und Frau Vivien Demuth von MKM + PARTNER in unserer Veranstaltung Fachkundeschulung zum HinschG kompetent beantworten.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt. Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Termin:        11. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Referentinnen:     Frau Elisa Scherg I Rechtsanwältin oder Frau Vivien Demuth I Rechtsanwältin oder Fabian Dechent I Rechtsanwalt

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ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung

Fakt ist – Niemand bleibt verschont.

Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.

Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.

MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.

White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.

In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.

Folgendes erwartet Sie im Webinar:

TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung

Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:

  • Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
  • Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
  • Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
  • Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
  • Wie geht man mit anonymen Meldungen um?

TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW

Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:

  • Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
  • Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
  • Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
  • Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
  • Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
  • Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
  • Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?

WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL

Termin: 16. April 2024 – 11:00 Uhr

Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller

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Kostenpflichtige Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetz dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetze
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • Sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • Konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

Diese Fragen und viele weitere Details werden Ihnen unsere Rechtsanwältinnen Frau Elisa Scherg und Frau Vivien Demuth von MKM + PARTNER in unserer Veranstaltung Fachkundeschulung zum HinschG kompetent beantworten.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt. Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Termin:        17. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Referentinnen:     Frau Elisa Scherg I Rechtsanwältin oder Frau Vivien Demuth I Rechtsanwältin oder Fabian Dechent I Rechtsanwalt

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ALL-IN-ONE Hinweisgebersystem I Vertraulichkeit und zielgerichtete Hinweisbearbeitung in hochsicherer Umgebung

Fakt ist – Niemand bleibt verschont.

Jedes Unternehmen muss spätestens seit Ende 2023 aktiv werden und eine vertrauliche interne Meldestelle gemäß HinSchG für die Meldung von Missständen, Fehlverhalten oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften im Unternehmen einrichten.

Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes gemäß § 8 HinSchG ist hierbei von maßgeblicher Bedeutung. Das Vertraulichkeitsgebot ist bereits bei der Wahl und Einrichtung von Meldekanälen und Meldesystemen sowie bei der konkreten Bearbeitung von Hinweisen jederzeit einzuhalten. Verstöße können hierbei zu empfindlichen Bußgeldern und sonstigen Konsequenzen führen. Die Bereitstellung eines Meldekanals, die eigentliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise, die Dokumentation der Fallbearbeitung bis hin zur Kommunikation einer begründeten Folgemaßnahme mit dem Whistleblower sollten einem Hinweisgebermanagement nach DIN ISO 37002 entsprechen.

MKM LEGAL stellt Ihnen die effektive Meldeplattform White Sparrow bereit.

White Sparrow ist eine ALL IN ONE Lösung, die Sie mit der Expertise von Bankensoftware-Entwicklern, erfahrenen Rechtsanwälten & kompetenten Datenschutzberatern auch bei heiklen Meldungen nicht allein lässt.

In unserem kostenfreien Info-Webinar geben Ihnen unsere Compliance-Experten Tipps, wie Sie Ihr Hinweisgebermanagement mit WHITE SPARROW gesetzeskonform umsetzen – einfach, preisgünstig und ressourcenschonend.

Folgendes erwartet Sie im Webinar:

TEIL 1 – Rechtliche Betrachtung

Sie erhalten zunächst von unseren Rechtsanwältinnen*en eine kurze Einführung zum rechtlichen Kontext bei dem Betrieb von Meldekanälen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Dabei werden folgende Fragestellungen näher betrachtet:

  • Welche Kanäle sind nach dem HinSchG zulässig?
  • Welche Nachteile bringt die Einrichtung des Meldekanals Telefonhotline, E-Mailadresse oder Briefkasten mit sich?
  • Wie wählt man geeignete Personen aus, die die Bearbeitung der eingehenden Meldungen vornehmen?
  • Welche Risiken gibt es bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß HinSchG?
  • Wie geht man mit anonymen Meldungen um?

TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW

Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:

  • Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
  • Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
  • Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
  • Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
  • Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
  • Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
  • Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?

WHITE SPARROW unterstützt Sie, Verstöße gegen geltendes Recht frühzeitig zu erkennen, offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie Reputationsschäden zu vermeiden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!
Ihr Team von MKM LEGAL

Termin: 24. April 2024 – 15:00 Uhr

Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller

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Kostenpflichtige Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetz dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetze
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • Sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • Konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

Diese Fragen und viele weitere Details werden Ihnen unsere Rechtsanwältinnen Frau Elisa Scherg und Frau Vivien Demuth von MKM + PARTNER in unserer Veranstaltung Fachkundeschulung zum HinschG kompetent beantworten.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt. Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Termin:        24. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Referentinnen:     Frau Elisa Scherg I Rechtsanwältin oder Frau Vivien Demuth I Rechtsanwältin oder Fabian Dechent I Rechtsanwalt

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Vermeidung von Bußgeldern I Pflichtaufgaben I Rechtssichere Umsetzungstipps

Die Compliance-Anforderungen für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen haben einen neuen Baustein bekommen – das Hinweisgeberschutzgesetz – es trat am 02. Juli 2023 in Kraft.

Um mögliche offene Flanken zu schließen, Haftungspotenziale zu minimieren und Bußgelder sowie sonstige Konsequenzen zu vermeiden, besteht jetzt Handlungsbedarf für Unternehmensentscheider und Verwaltungsleitende. Gleichzeitig gilt es ab jetzt gesetzliche Verpflichtungen diesbezüglich zu erfüllen.

In einem unserer kostenfreien Info-Webinare zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz bringen wir Sie auf den neuesten Stand!

Folgende Themen werden wir dort u.a. behandeln:

  • Wer muss wann ein internes Hinweisgebersystem installieren?
  • Welche Meldungen müssen Unternehmen und öffentliche Verwaltungen künftig bearbeiten?
  • Was ist bei der Bearbeitung von Hinweisen zu beachten?
  • Wie ist die Vertraulichkeit für Hinweisgeber sicherzustellen?
  • Was passiert, wenn Unternehmen oder öffentliche Verwaltungen gegen das Gesetz verstoßen?

TEIL 2 – PRAXIS – Fallbearbeitung live mit WHITE SPARROW

Anhand eines Fallbeispiels aus der Praxis zeigen wir auf, wie die Bearbeitung eines eingegangenen Hinweises mit der Plattform White Sparrow einfach und pragmatisch erfolgt. Zudem geben wir Antworten auf die Fragen:

  • Wie richtet man die Plattform White Sparrow im Unternehmen ein?
  • Wie wird die Datensicherheit gewährleistet?
  • Welche Vorgehensweise sollte bei der Fallbearbeitung angewendet werden?
  • Wie bearbeitet man anonyme Hinweise?
  • Wie kommuniziert man mit einem anonymen Hinweisgeber mithilfe von White Sparrow sicher und vertraulich?
  • Wie bekommt man Hilfe, wenn man Hinweise selbst nicht gut bewerten kann?
  • Wie setzen Unternehmensgruppen White Sparrow ein?

Sie erhalten im Webinar einen ersten Überblick zu u.a. diesen Fragen und zu weiteren Details des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme am Info-Webinar!

Ihr Team von MKM LEGAL

Termin: 29. April 2024 – 14:00 Uhr

Referentinnen: Rechtsanwältin Jane Hohmann oder Rechtsanwältin Vivien Demuth und Consultant LEGAL TECH Christiane Müller

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Kostenpflichtige Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetz dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetze
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • Sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • Konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
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Diese Fragen und viele weitere Details werden Ihnen unsere Rechtsanwältinnen Frau Elisa Scherg und Frau Vivien Demuth von MKM + PARTNER in unserer Veranstaltung Fachkundeschulung zum HinschG kompetent beantworten.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 190,- € zzgl. MwSt.

Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt. Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Termin:        29. April 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Referentinnen:     Frau Elisa Scherg I Rechtsanwältin oder Frau Vivien Demuth I Rechtsanwältin oder Fabian Dechent I Rechtsanwalt

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Vergangene Veranstaltungen:

Kostenpflichtige Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 haben zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen nunmehr die Pflicht auferlegt bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten.

Eingehende Hinweise sind entgegenzunehmen und von den zuständigen Personen zu bearbeiten. Beschäftigungsgeber tragen gemäß § 15 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Das notwendige Wissen wird Ihnen von uns durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt im Rahmen einer 2-stündigen Online-Fachkundeschulung in englischer Sprache vermittelt. Hierüber erhalten alle eine Teilnahmebestätigung.

Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erhalten Sie einen praxisnahen Einblick, welche rechtlichen Fallstricke bei der Bearbeitung eines eingehenden Hinweises zu beachten sind und wie ein eingehender Hinweis vollumfassend geprüft werden kann.

Die Fachkundeschulung deckt folgende fachliche Bereiche ab:

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetze
  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
  • Sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele
  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen
  • Konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele
  • Dokumentation- und Löschpflichten
  • Datenschutzaspekte
  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

Diese Fragen und viele weitere Details wird Ihnen unser Rechtsanwalt Herr Fabian Dechent von MKM + PARTNER in unserer Veranstaltung Fachkundeschulung zum HinSchG in englischer Sprache kompetent beantworten.

Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie eine Rechnung über 250,- €.

Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung und die Referentenpräsentation wird Ihnen mit Eingang des Rechnungsbetrages zugeschickt. Weitere Informationen erhalten Sie über kundenservice@mkm-compliance.de.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Termin:        31. Januar 2024 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Referent:     Herr Fabian Dechent I Rechtsanwalt

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ROOF-TOP-SEMINAR im Arbeitsrecht

MKM + Partner lädt Sie herzlich zu unserer neuen Reihe zum Thema Arbeitsrecht ein. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die wichtigsten Themen aus dem Arbeitsrecht in verschiedenen After Work Veranstaltungen besprechen. Damit Sie im Arbeitsrecht auf dem aktuellen Stand bleiben und die für Sie maßgeblichen Änderungen kennen, gibt Ihnen unser Arbeitsrechtsteam – bestehend aus Rechtsanwältin Jane Hohmann und Rechtsanwältin Vivien Demuth – in regelmäßigen Vorträgen einen Überblick sowie Tipps für die Umsetzung in der Praxis.

Arbeitszeiterfassung – Aktueller Stand und Handlungsbedarf

  • Wie ist der aktuelle Stand in der Gesetzgebung?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
  • Was sind die Pflichten des Arbeitgebers bei der Arbeitszeiterfassung?
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung – Welche Möglichkeiten gibt es?
  • Was sind die Folgen einer unterlassenen Arbeitszeiterfassung?
  • Handlungsempfehlungen – Was sollte schon vor Inkrafttreten eines Gesetzes beachtet werden?

Bei unseren ROOF-TOP-SEMINAREN erfolgt zunächst ein Vortrag zu brandaktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Anschließend sind Sie herzlich dazu eingeladen, mit in die Diskussion und den gemeinsamen Erfahrungsaustausch einzusteigen. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, in lockerer Runde mit uns und den anderen Teilnehmern ins Gespräch zu kommen und den Abend über den Dächern Nürnbergs bei wärmenden Getränken und köstlichem Fingerfood ausklingen zu lassen.

Ihre Fragen werden wir Ihnen von MKM in unserem kostenfreien ROOF-TOP-SEMINAR gerne beantworten.

Termin:                        14. November 2023 I 17:30 Uhr – 21:00 Uhr

Veranstaltungsort:      MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB I Äußere Sulzbacher Str. 124a I 90491 Nürnberg I 5. Stock

Referenten:     Rechtsanwältin Jane Hohmann I Rechtsanwältin Viven Demuth

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Online-Webinar im Arbeitsrecht

MKM + Partner lädt Sie herzlich zu unserer neuen Reihe zum Thema Arbeitsrecht ein. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die wichtigsten Themen aus dem Arbeitsrecht in verschiedenen After Work Veranstaltungen besprechen. Damit Sie im Arbeitsrecht auf dem aktuellen Stand bleiben und die für Sie maßgeblichen Änderungen kennen, gibt Ihnen unser Arbeitsrechtsteam – bestehend aus Rechtsanwalt Michael Schmitz, Rechtsanwältin Jane Hohmann, Rechtsanwältin Vivien Demuth – in regelmäßigen Vorträgen einen Überblick sowie Tipps für die Umsetzung in der Praxis.

Informieren Sie sich in unserem Online-Webinar mit Frau Vivien Demuth (Rechtsanwältin) zum Thema

Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz

  • Welche Einsatzfelder bestehen im Arbeitsverhältnis?
  • Welche rechtlichen Grenzen sind beim Einsatz zu beachten?
  • Ist der Datenschutz ein Hemmnis für den Einsatz von KI?
  • Welche Rechte hat der BR bei der Einführung von KI?
  • ChatGPT: Wie ist der aktuelle Stand und welche Einsatzmöglichkeiten gibt es?

Diese Fragen und viele weitere werden wir von MKM Ihnen in unserem kostenfreien Online-Webinar zu diesem Thema beantworten.

Termin:        10. Oktober 2023 – 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Referentin:     Frau Vivien Demuth

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Online-Webinar im Arbeitsrecht

MKM + Partner lädt Sie herzlich zu unserer neuen Reihe zum Thema Arbeitsrecht ein. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die wichtigsten Themen aus dem Arbeitsrecht in verschiedenen After Work Veranstaltungen besprechen. Damit Sie im Arbeitsrecht auf dem aktuellen Stand bleiben und die für Sie maßgeblichen Änderungen kennen, gibt Ihnen unser Arbeitsrechtsteam – bestehend aus Rechtsanwalt Michael Schmitz, Rechtsanwältin Jane Hohmann, Rechtsanwältin Vivien Demuth – in regelmäßigen Vorträgen einen Überblick sowie Tipps für die Umsetzung in der Praxis.

Informieren Sie sich in unserem Online-Webinar mit Frau Jane Hohmann (Rechtsanwältin I Fachanwältin für Arbeitsrecht) zum Thema

Beschäftigung ausländischer Beschäftigter

  • Reform Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Wie ist der aktuelle Stand?
  • Worauf hat der Arbeitgeber bei der Einstellung zu achten?
  • Was darf und was muss vom Arbeitgeber protokolliert werden?
  • Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen?
  • Worauf ist bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen zu achten?

Diese Fragen und viele weitere werden wir von MKM Ihnen in unserem kostenfreien Online-Webinar zu diesem Thema beantworten.

Termin:        19. September 2023 – 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Referentin:     Frau Jane Hohmann

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ROOF-TOP-SEMINAR im Arbeitsrecht

MKM + Partner lädt Sie herzlich zu unserer neuen Reihe zum Thema Arbeitsrecht ein. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die wichtigsten Themen aus dem Arbeitsrecht in verschiedenen After Work Veranstaltungen besprechen. Damit Sie im Arbeitsrecht auf dem aktuellen Stand bleiben und die für Sie maßgeblichen Änderungen kennen, gibt Ihnen unser Arbeitsrechtsteam – bestehend aus Rechtsanwalt Michael Schmitz, Rechtsanwältin Jane Hohmann, Rechtsanwältin Vivien Demuth – in regelmäßigen Vorträgen einen Überblick sowie Tipps für die Umsetzung in der Praxis.

Arbeitsrechtliche Herausforderungen zwischen Krise und Bewerbermarkt

  • Mitarbeiterbindung durch finanzielle Anreize – Was ist zulässig und wo sind die Grenzen?
  • Zusätzliche Benefits als Möglichkeit der flexiblen Gestaltung?
  • Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten – Wie werden sie zulässig gestaltet?
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung – Welche Möglichkeiten gibt es?
  • Verlängerte Kündigungsfristen als geeignetes Bindungsmittel?
  • Wettbewerbsverbote – Zwischen Karenzentschädigung und Vermeidung weiterer Konkurrenz?

Bei unseren ROOF-TOP-SEMINAREN erfolgt zunächst ein Vortrag zu brandaktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Anschließend sind Sie herzlich dazu eingeladen, mit in die Diskussion und den gemeinsamen Erfahrungsaustausch einzusteigen. Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, in lockerer Runde mit uns und den anderen Teilnehmern ins Gespräch zu kommen und den Abend über den Dächern Nürnbergs bei erfrischenden Getränken und köstlichem Fingerfood ausklingen zu lassen.

Ihre Fragen werden wir Ihnen von MKM in unserem kostenfreien ROOF-TOP-SEMINAR gerne beantworten.

Termin:                        11. Juli 2023 I 17:30 Uhr – 21:00 Uhr

Veranstaltungsort:      MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB I Äußere Sulzbacher Str. 124a I 90491 Nürnberg I 5. Stock

Referenten:     Rechtsanwältin Jane Hohmann, Rechtsanwältin Viven Demuth & Rechtsanwalt Michael Schmitz

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Online-Webinar im Wirtschaftsstrafrechtsrecht

MKM + Partner lädt Sie herzlich zu unserer neuen Reihe zum Thema Arbeitsrecht & Wirtschaftsstrafrecht ein. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die wichtigsten Themen in verschiedenen After Work Veranstaltungen besprechen. Damit Sie auf dem aktuellen Stand bleiben und die für Sie maßgeblichen Änderungen kennen, gibt Ihnen unsere Wirtschaftsstrafrechtexpertin Rechtsanwältin Elisa Scherg in ihrem Vorträgen einen Überblick sowie Beispiele aus der Praxis.

Informieren Sie sich in unserem Online-Webinar mit Frau Elisa Scherg (Rechtsanwältin I Fachanwältin für Strafrecht) zum Thema

Haftung des GmbH-Geschäftsführers aus strafrechtlicher & zivilrechtlicher Sicht

  • Haftung des GmbH Geschäftsführers – was sagt eigentlich der Gesetzgeber?
  • Haftung des Geschäftsführers gegenüber externen Dritten – wann macht sich ein Geschäftsführer strafbar?
  • Der Geschäftsführer und seine Mitarbeiter – Haftungsfalle für den Geschäftsführer?
  • Persönliche Haftung – was droht dem Geschäftsführer jetzt?
  • Hilfe für den Geschäftsführer – wie können Haftungsrisiken vermieden werden?

Diese Fragen und viele weitere werden wir von MKM Ihnen in unserem kostenfreien Online-Webinar zu diesem Thema beantworten.

Termin:        20. Juli 2023 – 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Referentin:     Frau Elisa Scherg

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Online-Webinar im Arbeitsrecht

MKM + Partner lädt Sie herzlich zu unserer neuen Reihe zum Thema Arbeitsrecht ein. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die wichtigsten Themen aus dem Arbeitsrecht in verschiedenen After Work Veranstaltungen besprechen. Damit Sie im Arbeitsrecht auf dem aktuellen Stand bleiben und die für Sie maßgeblichen Änderungen kennen, gibt Ihnen unser Arbeitsrechtsteam – bestehend aus Rechtsanwalt Michael Schmitz, Rechtsanwältin Jane Hohmann, Rechtsanwältin Vivien Demuth – in regelmäßigen Vorträgen einen Überblick sowie Tipps für die Umsetzung in der Praxis.

Informieren Sie sich in unserem Online-Webinar mit Herrn Michael Schmitz (Rechtsanwalt I Fachanwalt für Arbeitsrecht) zum Thema

Homeoffice und Gestaltungsmöglichkeiten

  • Homeoffice und mobiles Arbeiten – wovon reden wir überhaupt?
  • Arbeitsvertrag, Personalrichtlinie, Betrriebsvereinbarung?
  • Mit welcher Vertragsform lassen sich Homeoffice und mobiles Arbeiten optimal gestalten?
  • Was sind zwingende und was nützliche Inhalte von Regelungen?
  • Wo stoßen Arbeitgeber*innen und Mitarbeiter*innen an rechtliche Grenzen?

Diese Fragen und viele weitere werden wir von MKM Ihnen in unserem kostenfreien Online-Webinar zu diesem Thema beantworten.

Termin:        13. Juni 2023 – 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Referent:     Herr Michael Schmitz

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Markenrecht Webinar

Erfahren Sie wie Sie Ihre Marke schützen & von den Subventionen profitieren könnten

Bis zum 16. Dezember 2022 ist es noch möglich mit Hilfe des EU-Finanzhilfeprogramms Kosten beim Markenschutz einzusparen.

  • Warum benötigen Sie Markenschutz?
  • Wie erhalte ich Markenschutz?
  • Was kostet der Markenschutz?
  • Wer kann den KMU-Fonds in Anspruch nehmen?
  • Wie verteidige ich meine Marke?

Diese Fragen und viele weitere wird das Markenteam von MKM in unserem kostenfreien Info-Webinar beantworten.

Termin:        25. Oktober 2022 – 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Referenten:     Fabian Dechent & Gabriele Fuchs

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