Arbeitsrecht

Qualifizierte Arbeitskräfte sind ein hohes Gut für jedes Unternehmen.
Der rechtlich korrekte Umgang mit Mitarbeitern von der Bewerbung und Einstellung bis hin zur arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung ist eine alltägliche Herausforderung für jedes Unternehmen.

Speziell in immer globaleren und sich schneller verändernden Märkten sind auch schnelle und flexible arbeitsrechtliche Konzepte und Lösungen bedeutsam. Dabei müssen diese zugleich nachhaltig und offen für zukünftige Entwicklungen sein. Wir beraten und vertreten Unternehmen bei den arbeitsrechtlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und setzen gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte und zukunftsfähige Konzepte um.

Insbesondere bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenz und Restrukturierung sowie an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Datenschutz arbeiten unsere Spezialisten der jeweiligen Rechtsgebiete eng zusammen.

  • Laufende individualrechtliche und kollektivrechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen, Arbeitnehmern und Betriebsräten
  • Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
  • Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Übersetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen
  • Gestaltung und Änderung von Arbeitsverträgen, Gesamtzusagen, Betriebsvereinbarungen und Haustarifverträgen
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten des Betriebsrats
  • Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen von Beschlussverfahren
  • Arbeitsrechtliche Betreuung und Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenskäufen/Verkäufen
  • Beratung und Gestaltung der Verträge von Führungspersonal, insbesondere für Geschäftsführer und Vorstände bis hin zu deren Beendigung, Auflösung und Formulierung von Aufhebungsverträgen
  • Vertragsgestaltung und Beratung beim Auslandseinsatz von Mitarbeitern bzw. bei der Beschäftigung von Ausländern im Inland
  • Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie Vermeidungsstrategien zur Scheinselbständigkeit
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Juristische Überprüfung und Hilfe bei der Ausgestaltung und Formulierung von Unternehmensrichtlinien und Betriebsvereinbarungen als Instrument der Nicht-Diskriminierung, Ausgestaltung und Formulierung von Anti-Diskriminierungsvereinbarungen
  • Durchführung individuell auf das jeweilige Unternehmen ausgerichteter Seminare für Personalleitung und Rechtsabteilung sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im kollektivrechtlichen Bereich