Handels- und Gesellschaftsrecht, M&A

Jedes Unternehmen ist einzigartig und benötigt passgenaue Lösungen für seinen Erfolg. MKM + PARTNER bietet diese Lösungen im Handels- und Gesellschaftsrecht.

MKM erstellt und verhandelt Verträge im nationalen und internationalen Kontext. Bei der Beratung zu sicherem, unternehmerischen Agieren stehen wir mit Fachwissen, Kompetenz und langjähriger Erfahrung an der Seite unserer Mandanten, auch bei steuerrechtlichen Aspekten.

Im Handelsrecht beraten wir unsere Mandanten besonders bei der Erstellung maßgeschneiderter Verträge in verschiedenen Bereichen, wie Vertrieb, Dienstleistung, AGB, Franchise und Outsourcing. Im Gesellschaftsrecht liegt unser Schwerpunkt bei der Gründung bzw. Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Mergers & Acquisitions, der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Unternehmen, ist integraler Bestandteil unternehmerischer Praxis und kann verschiedenste Formen annehmen: Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, Übernahme oder Fusion, Umwandlung und Kapitalerhöhung sind einige Beispiele. Um einen Unternehmenszusammenschluss erfolgreich durchzuführen sind Branchenkenntnisse und Fachkenntnisse aus verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Datenschutzrecht und Steuerrecht notwendig. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit eines ganzen Teams ist dabei unerlässlich.

MKM + PARTNER verfügt aufgrund langjähriger Erfahrung und einem spezialisierten Team von Rechtsanwälten über diese erforderlichen Kenntnisse. Wir begleiten Unternehmenszusammenschlüsse national und international über alle Phasen hinweg. Von der Planung über die Durchführung bis zum Abschluss. Durch eine umfassende und kontinuierliche Begleitung von Anfang an bieten wir Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen und Rechtssicherheit bei Strategie, Due Diligence, Rechtsform, steuerlicher Beratung, Datentransfer und Vertragsgestaltung.

Die Durchführung einer Compliance Due Diligence (CDD) sichert die Transaktion vor vermeidbaren Risiken, deren Aufdeckung sogar das Abkommen in Frage stellen können.

Die CDD besteht aus der Prüfung regulatorischer Verpflichtungen als auch der Risiken, denen eine Organisation ausgesetzt ist. Für die meisten Unternehmen dürfte es sich dabei um eine Kombination aus Kartellrecht, Datenschutz, Cybersicherheit, Bestechung und Korruption handeln.

Der Schutz des Wertes und die Vermeidung von Haftung ist eine Schlüsselpriorität, und die CDD ist jetzt im Transaktionsraum ins Rampenlicht gerückt. Kluge Käufer wissen heute, dass Compliance-Risiken in Transaktionen eingepreist werden können und sollten, und der wahre Wert eines Akquisitionsziels kann nur ermittelt werden, wenn Compliance-Risiken bewertet werden.

MKM + PARTNER bietet umfassende Leistungen bei der Gestaltung und Überprüfung handelsrechtlicher Verträge, insbesondere:

  • Vertriebsverträge, Einkaufsverträge
  • Dienstleistungs- und Werklieferungsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (z. B. Einkaufs- und Lieferbedingungen)
  • Softwareüberlassungsverträge (z. B. Softwarekauf, Softwaremiete oder Lizenzverträge)
  • Factoring-Verträge
  • Franchising-Verträge
  • Outsourcing-Verträge
  • Lizenzverträge
  • Handelsvertreterverträge und Vertragshändlerverträge
  • Konsignationslagervereinbarungen
  • Frachtführerverträge, insbesondere im Bereich Geld- und Werttransporte
  • Gesellschaftsverträge und Satzungen

Darüber hinaus sind wir in folgenden Bereichen für unsere Mandanten tätig:

  • Handelsvertreterprovision, insbesondere Entstehung und Fälligkeit
  • Provisionsabrechnung, Buchauszug, Bucheinsicht
  • Konkurrenzverbot des Handelsvertreters
  • Eigengeschäfte des Handelsvertreters
  • Recht des Versicherungsvertreters

MKM + PARTNER berät umfassend bei der Gründung bzw. Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere:

  • Rechtsformwahl unter Beachtung von rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
  • Entwurf von Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen
  • Erstellung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
  • Betreuung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen
  • Betreuung von Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
  • Begutachtung und Vertretung im Konflikt zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern bzw. Aktionären
  • Gutachten zu allen gesellschaftsrechtlichen Spezialfragen
  • Strukturierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, insbesondere Aktienoptionsprogramme (stock option)
  • Begleitung von Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, -herabsetzung)