Sanierung, Restrukturierung, Insolvenzrecht

Zum Unternehmertum gehört das Risiko des Scheiterns. In Zeiten von Corona ist dies präsenter denn je! Aber jedes Scheitern bietet die Chance für einen Neuanfang. Fast jedes insolvenzbedrohte Unternehmen birgt Ressourcen. MKM + PARTNER zeigt diese Chance auf und macht Ressourcen nutzbar. Unser Team für Insolvenzrecht arbeitet dabei mit Spezialisten anderer Rechtsgebiete innerhalb unserer Kanzlei und Kooperationspartnern aus der Unternehmensberatung und der Wirtschaftsprüfung eng zusammen.

Wir beraten Unternehmen sowie Gläubiger umfassend bei der Sanierung, Restrukturierung und im Insolvenzrecht:

  • Vorbeugende, ganzheitliche Insolvenz- und Sanierungsberatung (rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Art). Hierbei greifen wir bei Bedarf auf das Know-how und den weitreichenden Erfahrungsschatz unserer langjährigen und renommierten Kooperationspartner aus den Bereichen der Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung zurück
  • Insolvenznahe Beratung von Unternehmen mit dem Ziel der Beseitigung einer gegebenenfalls bestehenden Insolvenzantragspflicht oder erforderlichenfalls Begleitung eines Antrages auf Eigenverwaltung in Verbindung mit einem Insolvenzplanverfahren
  • Beratung der Geschäftsleitung, Gesellschafter und sonstiger Organe eines Unternehmens zur Vermeidung persönlicher zivil- oder strafrechtlicher Haftung
  • Begleitung von Unternehmen bei Erforderlichkeit eines Insolvenzantrags sowie während der Dauer eines geordneten Insolvenzverfahrens
  • Gläubigerberatung, insbesondere außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Banken und sonstigen Gläubigern bei der Durchsetzung ihrer Aussonderungsrechte, Absonderungsrechte, Insolvenzforderungen sowie sonstigen Ansprüchen oder Rechten (z.B. Aufrechnungsmöglichkeiten) gegenüber dem Schuldner vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter
  • Beratung der Gesellschafter krisenbehafteter Kapitalgesellschaften und diesen nahe stehenden Personen im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Kapitalerhöhung sowie zum Anfechtungsrecht
  • Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragestellungen bei Insolvenz eines Unternehmens, insbesondere im Zusammenhang mit der Beantragung von Insolvenzgeld
  • Durchführung von Mitarbeiter-Inhouse-Schulungen in Kreditinstituten und Banken für die korrekte Bearbeitung insolvenzgefährdeter Engagements