Steuer- und Steuerstrafrecht

Die steuerliche Beratung durch einen Rechtsanwalt macht nicht nur bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt Sinn. Die steuerliche Gestaltung handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorgänge kann helfen, viel Geld zu sparen.

Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der rechtlichen Steuerberatung befähigen uns, sowohl bei der Gestaltung, als auch in der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt oder strafrechtlichen Sachverhalten, kompetent zu unterstützen.

  • Verhandlungen mit der Finanzverwaltung zur Erwirkung verbindlicher Auskünfte und tatsächlicher Verständigungen
  • Vertretung in Einspruchs- und finanzgerichtlichen Klageverfahren

  • Strafrechtliche Präventivberatung
  • Beratung bei Nacherklärungen/Selbstanzeigen
  • Tatsächliche Verständigungen in laufenden Steuerstrafverfahren
  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit angeordneten Ermittlungsmaßnahmen