Urheberrecht und neue Medien

Geistige Eigentumsrechte beinhalten und schützen beachtliche Unternehmenswerte. Das Urheberrecht übernimmt dabei die Rolle des „Underdogs“, der Werte schützt, die nicht von eintragbaren Schutzrechten umfasst sind.

Insbesondere im digitalen Umfeld und im Internet ist die Wahrung und Durchsetzung des Urheberrechts eine besondere Herausforderung, der wir uns gerne stellen. Wir begleiten Sie bei der Verhandlung und Übertragung solcher Rechte und stehen Ihnen bei, wenn Sie sich gegen Angreifer wehren müssen.

  • Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und dessen internationale Durchsetzung gehören genauso zum Wettbewerbsrecht wie ein rechtskonformer Internetauftritt oder Onlinemarketing
  • Gestaltung von Rechteübertragungen, national und international
  • Erstellung von Lizenzverträgen
  • Prüfung des Werkcharakters und von Sachverhalten zur Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in verschiedenen Formen und Medien
  • Begutachtung von konkurrierenden Computerprogrammen und Datenbanken im urheber- und kartellrechtlichen Kontext (§ 69e UrhG)
  • Begleitung und Vertretung im Urheberstrafrecht
  • Abwehr und Verteidigung bei Verletzung von Urheberrechten (Abmahnungen)